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Anna Blombach
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3. Urheberrecht



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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Urheberrecht

Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe und Zeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder Änderung ist unzulässig. Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für die Entwurfsarbeiten. Sie begründen regelmäßig kein Miturheberrecht. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in den Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungsrechteinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden.

2. Vergütung

Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte. Sie erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Nach Fertigstellung des Auftrags wird dem Auftraggeber die vertragliche geschuldete Restvergütung in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Bei Vereinbarung einer Abschlagszahlung ist 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von ca. 50 % der Arbeiten, 1/3 vor Ablieferung bzw. Dateiübergabe fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Bei Beanstandungen der Beschaffenheit und der Menge der gelieferten Ware haftet der Designer nur, wenn der Käufer ihm dies unverzüglich und schriftlich innerhalb von zwei Wochen anzeigt, sonst gilt der Auftrag als abgeschlossen.

3. Nebenkosten & Zusatzleistungen

Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen etc., werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt dem Designer entsprechende Vollmacht. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Zeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu veräußern und weiter zu verarbeiten. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien, 2D/3DEntwürfe oder sonstige digitale Daten an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert oder an Dritte weitergegeben werden.

5. Produktionsüberwachung

Vor Beginn der Serienfertigung ist der Prototyp mit dem Designer abzustimmen. Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Ab Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer fünf einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten des Designers hinzuweisen.

6. Haftung

Der Designer haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Designer kein Auswahlverschulden trifft. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Designers. Für die wettbewerbs- und inhaltliche Zulässigkeit, die gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht.

7. Erfüllungsort

Der Geschäftssitz ist Gerichtsstand. Der Designer ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestandteile der AGB

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Köln, den 01.11.2018